Amtlich beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister

Amtlich beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister

Sie benötigen gerade schnell einen: „Amtlich beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister“ ? Was ist damit gemeint? Woher bekommt man so ein Dokument?

Seit Einführung des elektronischen Handelsregisters vor einigen Jahren ist ein „amtlicher Auszug“ der frühere „beglaubigte Auszug“. Aber die älteren Bezeichnungen sind im Verkehr mit den Registergerichten in Deutschland noch weiterhin gängig:  So wird ein ”Handelsregisterauszug” von den Registergerichten auch als “Auszug aus dem Handelsregister” oder auch „Ausdruck Handelsregister“ oder „Abdruck aus dem Handelsregister” bezeichnet.

Entscheidend ist, ob ein beglaubigtes Dokument erforderlich ist oder ob einfach nur ein unbeglaubigter Ausdruck aus diesem Register. Der Unterschied: Die beglaubigte Version dauert von der Bearbeitung her länger und ist auch teurer: Der Grund: Diese müssen erst ausgefertigt werden. Sie liegt nicht im elektronischen Format vor. Das bedeutet, sie kann daher nicht per email verschickt werden, sondern nur per Briefpost wegen der Siegelung.

Welche Dokumente aus dem Handelsregister können noch beglaubigt werden ?

Es gibt auch noch weitere Beglaubigungsmöglichkeiten. So kann auch eine Gesellschafterliste beglaubigt werden oder auch Kopie von Gesellschaftsverträge oder Gesellschafterbeschlüssen. Es gibt auch Fälle, wo die Dokumente (meist zusammen mit dem Handelsregisterauszug ) im Ausland vorgelegt werden müssen, dann ist dazu dann zusätzlich eine Apostille erforderlich. Auch die Beglaubigungen können Sie hier in Auftrag geben.

Aber zurück zum Handelsregisterauszug: Einen “Amtlich beglaubigten Auszug aus dem Handelsregister” bekommen Sie direkt vor Ort beim registerführenden Amtsgericht. Abe auch über den unten aufgeführten Link, wenn Sie sich nicht selbst mit dem Amtsgericht in Verbindung setzen wollen bzw. gerade nicht können. Am preiswertesten und am schnellsten ist natürlich ein unbeglaubigter Auszug. Denn den erhalten Sie innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege im PDF-Format.

Über das Auftragsformular können Sie schnell und sicher einen Handelsregisterausug oder weitere Dokumente bestellen. Nach Abschicken des Formulares erhalten Sie eine Auftragsbestätigung. Falls nicht, dann wurde diese Nachricht bei Ihnen als Spam eingestuft oder aber Sie haben sich bei Ihrer eigenen email-Adresse vertippt. Dann ist es ratsam, uns zu kontaktieren.

Auftragsformular: Handelsregisterauszug

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