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Handelsregisterausdruck vom Amtsgericht in 1 Stunde

Handelsregisterausdruck vom Amtsgericht in 1 Stunde

Innerhalb von 1 Stunde übermitteln wird Ihnen per email einen Handelsregisterausdruck über eine GmbH, KG, AG, OHG, eK, UG oder Ltd. (NL Deutschland) online und im Original vom Amtsgericht. Wir liefern diesen Handelsregisterausdruck per email und im PDF-Format, so dass Sie sich diesen auf Ihrem PC abspeichern und bei Bedarf selbst ausdrucken können.

Was geht aus einem Handelsregisterausdruck hervor?

Das sind: Firma (Gegenstand+Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung. Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei dem Amtsgerichten / Registergerichten ab ca. 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke. Allerdings ist der alte Begriff “Handelsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich. Aber zurück zum Handelsregisterausdruck. Den gibt es in 3 Formen:

1. Der aktuelle Ausdruck gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.

2. Der chronologische Ausdruck gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder. Er liefert also einen guten Überblick über das Wohl und Werden einer Gesellschaft in den letzten Jahren.

3. Der historische Ausdruck zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell.

Dann wurde die frühere Unterscheidung von Handelsregisterauszügen in beglaubigter und in unbeglaubigter Form abgelöst durch nunmehr diese Unterscheidung:

· amtlicher Ausdruck (entspricht dem früheren beglaubigten Registerausdruck)
· Ausdruck (entspricht dem einfachen Registerausdruck)

Unter Registerausdruck ist ein Ausdruck aus dem Handelsregister gemeint, also ein Handelsregisterausdruck.

Sie erhalten den Handelsregisterausdruck online bei uns ohne Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. und in der Regel auch ohne Vorkasse. Den Handelsregisterausdruck erhalten Sie per email, ebenso die Rechnung. Über uns erhalten Sie gegen einen gewissen Aufpreis auch einen beglaubigten Handelsregisterausdruck vom Amtsgericht. Ebenso: aktuelle und frühere Gesellschafterlisten, Angaben zu Geschäftsführern, zu Gesellschaftsverträgen, Verflechtungen, Jahresabschlüsse, Bilanzen etc. Diese Dokumente und auch den beglaubigten Handelsregisterausdruck übermitteln wir Ihnen dann innerhalb weniger Tage. Wenn Sie noch Fragen haben, dann treten Sie mit uns in Kontakt oder Sie nutzen gleich dieses Auftragsformular:

Handelsregisterauszug in 1 Std.

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