Handelsregisterauszug über eine Limited Company

Handelsregisterauszug über eine Limited Company

Wo kann man schnell einen Handelsregisterauszug über eine Limited Company abrufen?

Eine Limited Company ist, wenn man hier in Deutschland darauf stößt, zwar meist beim im Handelsregister von England, dem Companies House registriert, am zweithäufigsten allerdings in Irland. Aber bleiben wir bei der entglischen Limited: Wenn diese hauptsächlich in Deutschland tätig ist, dann muss sie sich auch in Deutschland beim jeweiligen Handelsregister mit einer Zweigniederlassung registrieren. Oft aber passiert es nicht und so ist es besser, wenn man beide Handelsregister prüft.

Besonderheiten beim Handelsregisterauszug der Zweigniederlassung

Der Abruf des Handelsregisterauszuges dieser Zweigniederlassung der Limited ist preiswerter, als diese Angaben beim Handelsregister in England abzurufen. Der Vorteil ist außerdem, dass der deutsche Handelsregisterauszug der Limited Company das in Deutschland typische Aussehen besitzt, also auch in deutscher Sprache ist, während der Handelsregisterauszug vom Handelsregister in England aus Einzeldokumenten besteht und noch dazu auf Englisch. Dieser deutsche Handelsregisterauszug über die Zweigniederlassung einer Limited Company in Deutschland liefert alle relevanten Informationen, außer die Gesellschafterverhältnisse. Auch beim Geschäftszweck müssen Abstriche gemacht werden, da dieser laut englischer Rechtsauffassung nur sehr grob aufgeführt werden muss. Aber er gibt zumindest einen groben Überblick.

Wenn es jedoch detaillierter und genauer sein soll, dann empfiehlt sich aber der Abruf des Registerauszuges beim Handelsregister in England. Eine stufenweises Vorgehen kann dann angeraten sein bzw. kann es gut sein, sich vorab einmal über die englischen Rechtsbegriffe informieren, denn dann weiß man, welche Dokumente man benötigt.

Sie erhalten den Handelsregisterauszug etc. über einer Limited Company ohne Mitgliedschaft, Anmeldung oder Login-Daten innerhalb weniger Minuten. Und: Wenn die Ltd. keine Zweigniederlassung in Deutschland unterhält und keine Handelsregisterauszug abgerufen werden kann, dann bleibt es kostenfrei für Sie. Sie gehen daher kein Risiko ein, etwas bezahlen zu müssen, was Sie dann nicht erhalten. Sobald Sie den Auszug ausgelöst haben, dann erhalten Sie sofort die Auftragsbestätigung, damit Sie wissen, dass der Auftrag angekommen ist. Die nächste Nachricht die Ihnen dann zugeht, sind dann meist schon die bestellten Dokumente und diese immer zusammen mit der Rechnung.

Auftragsformular anschauen: Handelsregisterauszug Limited Company

Visits: 1611

Kommentare sind geschlossen.