Handelsregisterauszug – Amtsgericht Nürnberg

Handelsregisterauszug – Amtsgericht Nürnberg

Eine Erteilung von Ausdrucken aus dem Handelsregister, auch als Handelsregisterauszug bezeichnet, bzw. Kopien der an das Handelsregister von Firmen eingereichte Dokumente (z.B. Gesellschafterliste) können Sie hier beantragen für den Gerichtsbezirk Nürnberg und auch für Hersbruck, Neumarkt i.d. OPf.,Schwabach:

Amtsgericht Nürnberg
Flaschenhofstraße 35
90402 Nürnberg (Hausanschrift)
Telefon: 0911-321 01
Telefax: 0911-321 1298

Beim Handelsregister von Nürnberg werden geführt: Einzelkaufleute (e.K.), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), Juristische Personen- und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA)

Den Handelsregisterauszug, unbeglaubigt, vom Amtsgericht Nürnberg, auch “Ausdruck aus dem Handelsregister” genannt, erhalten Sie hier von uns binnen weniger Minuten per email, falls Sie nicht unbedingt selbst zum Amtsgericht Nürnberg gehen bzw. oder zu diesem Amtsgericht selbst Kontakt per Post aufnehmen möchten.

Der an Sie übermittelte Auszug vom Amtsgericht Nürnberg ist dafür gedacht, dass Sie sich den selbst ausdrucken so oft Sie wollen. Oder auch nur abspeichern oder für sich auswerten. Weil es gerade um die Auswertung eines solchen Auszuges geht. Die chronologische Auszugsform weist alle Veränderung bei der Gesellschaft in den letzten Jahren aus. Sie haben damit einen guten Überblick und die Gesellschaft. Sie können darauf nämlich auch Löschung sehen, z.B. erkennen, ob es einmal ein Insolvenzverfahren gab oder ob der langjährige Geschäftsführer abberufen wurde. Auf einem aktuellen Auszug hingegen fehlen die gelöschten Angaben, Sie erkennen darauf nur, was jetzt gerade gilt.

Einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Nürnberg, den liefern wir Ihnen derzeit innerhalb von ca. 5 Werktagen, denn dieser liegt nur in der beglaubigten Papierform vor und muss daher per Brief zu Ihnen gelangen.
Hinweis: Der amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug vom Amtsgericht wird bei vielen Amtsgerichten seit einigen Jahren auch als “Amtlicher Ausdruck” bezeichnet. Dieser ist aber identisch mit dem als solchen bekannten “Amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug”. Sie müssten also bei dem erhaltenen Auszug genau nach diesen Wörtern suchen, denn sonst unterscheidet sich der beglaubigte Auszug kam vom unbeglaubigten.

Auftragsformular: Handelsregisterauszug AG Nürnberg

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