Das Firmenbuch in Österreich, das ist das Handelsregister

Das Firmenbuch in Österreich, das ist das Handelsregister

In Österreich werden GmbH oder auch G.m.b.H. in einem ” Firmenbuch ” geführt, was vergleichbar ist mit dem Handelsregister in Deutschland.

Firmenbuch Östereich – Ein Firmenbuchauszug ist vergleichbar ist mit dem Handelsregisterauszug in Deutschland.

In das Firmenbuch müssen sich nicht nur GmbHs und Aktiengesellschaften eintragen lassen, sondern auch Handelsgesellschaften (Offene Gesellschaften, Kommanditgesellschaften), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen und Privatstiftungen. Ebenso betrifft dies Einzelunternehmer mit einem jährlichen Umsatzerlös von mehr als 700.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren bzw. einem Umsatzerlös von über einer Million Euro in einem Geschäftsjahr. Auch in Österreich liegenden Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen, Europäischen Gesellschaften (SE) und Europäischen Genossenschaften (SCE) müssen sich im Firmenbuch registrieren.

Das Firmenbuch enthält u.a. die folgenden Eintragungen:

Firmenbuchnummer, Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen, Bezeichnung des Geschäftszweigs, Tag der Feststellung der Satzung oder des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags, Name + Geburtsdatum des Einzelunternehmers oder bei juristischen Personen die der vertretungsbefugten Personen (Geschäftsführer, Prokuristen).

Zusätzlich zu den eben genannten Eintragungen, haben GmbH und Aktiengesellschaften auch noch diese Eintragungen einzureichen:
Name + Geburtsdatum des Vorsitzenden inkl. Stellvertreter und Aufsichtsratsmitglieder, Höhe des Grund- oder Stammkapitals, bei Aktiengesellschaften außerdem die Art der Aktien (Nennbetragsaktien oder Stückaktien) und bei Stückaktien deren Zahl, Tag der Einreichung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie deren Abschlussstichtag, zum Teil Verschmelzungen, Spaltungen und Vermögensübertragungen.

Besonderheiten beim Firmenbuchauszug:

Im Firmenbuchauszug sind, im Gegensatz zum deutschen Handelsregisterauszug bei Kapitalgesellschaften (GmbH etc.), immer auch die Gesellschafter mit aufgeführt. Man muss also keine Gesellschafterliste separat anfordern. Des weiteren kann man einen Firmenbuchauszug einmal mit gelöschten Daten und einmal ohne Löschungen erhalten, so wie das in Deutschland beim chronologischen Handelsregister der Fall ist. Die gelöschten Daten sind durchgestrichen, aber deren Lesbarkeit ist gesichert.

In das Firmenbuch in Österreich kann man kostenlos vor Ort Einsicht nehmen, einen Firmenbuchauszug bzw. schriftliche Informationen gibt es jedoch auch nur gegen Gebühren und über angemeldete Firmen. Da hilft ein Service im Internet weiter, welcher schon innerhalb von 1-2 Stunden den benötigten Firmenbuchauszug in Österreich abruft und online an Sie weiterleitet.

Auftragsformular ansehen: Firmenbuchauszug Österreich

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