Durchsuchen nach
Category: UG (haftungsbeschränkt)

Die UG (Unternehmergesellschaft) ist ein Vorstufe zur GmbH, oft auch Mini-GmbH genannt.

Unternehmergesellschaft (UG)

Unternehmergesellschaft (UG)

Was ist denn eigentlich eine Unternehmergesellschaft, auch UG abgekürzt?

Ab November 2008 existiert gem. §5a GmbHG die Möglichkeit, eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu gründen, kurz “UG (haftungsbeschränkt)”. Die Eintragung erfolgt bei den Registergerichten, wo das Handelsregister geführt wird. Bekanntlicherweise können Sie dort Einsicht nehmen, kostenlos. Die Betonung liegt auf Einsicht, Dokumente wie z.b. eine Gesellschafterliste oder ein Handelsregisterauszug kosten Sie etwas.

Gedacht ist diese Gesellschaftsform sicher auch als Alternative zur immer beliebter werdenden englischen Ltd. – Company und damit vor allem gedacht für Existenzgründer kleiner Unternehmen, meist angesiedelt im Dienstleistungsbereich. Diese Unternehmer suchten schon lange nach einer Möglichkeit die Haftung zu beschränken und auch mit kleinem Startkapital beginnen zu können. Die “UG (haftungsbeschränkt)” gibt ihnen nun diese Möglichkeit.

Die “UG (haftungsbeschränkt)” gilt daher auch als Mini-GmbH. Der Grund ist, weil sie statt der 25.000 EUR Stammkapital wie bei der GmbH nur ein Mindestkapital von 1 EUR erfordert. Um diesen Unterschied auch für Sie als Teilnehmer am wirtschaftlichen Verkehr oder Kunde der UG kenntlich zu machen, muss zwingend die Bezeichnung „UG (haftungsbeschränkt)“ geführt werden. Das Stammkapital muss jedoch kontinuierlich aufgebaut werden. In den weiter folgenden Geschäftsjahren ab Gründung muss daher mindestens 25 % des Jahresüberschusses als Rücklage gebildet werden. Wenn die 25.000 EUR erreicht sind, dann wird aus der Unternehmergesellschaft eine GmbH.

Zusammenfassung der Vor- und Nachteile der “UG (haftungsbeschränkt)”:

Vorteile:
– beschränkte Haftung auf das Mindestkapital von 1 EUR
– steuerliche Vorteile (nur 15% Körperschaftssteuer bei im Unternehmen belassener Gewinne)

Nachteile:
– als Gesellschaftsform auch international kaum bekannt, was Auswirkungen auf die Akzeptanz hat
– sofortige Einberufung Gesellschaftsversammlung bei drohender Zahlungsunfähigkeit

Fazit:  Eine aktuell beliebte Gesellschaftsform. So wird es Sie kaum verwundern, dass in den ersten 2 Jahren nach Einführung bereits über 41.000 neue UG (haftungsbeschränkt) gebildet wurden. Eine Auskunftsmöglichkeit für Sie über eine bereits in das Handelsregister eingetragene UG (haftungsbeschränkt) gibt es hier, über den folgenden Link. Dort finden Sie ein Auftragsformular, auf welchem Sie die Konditionen vorfinden. Sie müssen hier nicht mit einem Abo oder einer Mitgliedschaft etc. rechnen.

Handelsregisterauszug

Visits: 3556