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ImpressumHandelsregisterauszug- Handelsregister Deutschland (GmbH, KG, OHG, AG, UG etc.)- Handelsregister England (Ltd.) - Firmenbuch / Handelsregister Österreich (G.m.b.H.) Archive for the ‘Ltd. Company’ CategoryWie und wo kann man herausbekommen, welchen Geschäftsgegenstand bzw. Geschäftszweck eine Ltd. hat? Eine Ltd.-Gesellschaft wird in England in der Regel mit einem mehr oder weniger standardisierten Gesellschaftsvertrag gegründet, der bereits einen allgemeinen Geschäftszweck enthält, nämlich jegliche gewerbliche Tätigkeit. Mehr muss von seiten der Ltd. nicht angegeben werden und wird sie auch in der Regel nicht. Eine Ltd. kann also den Gegenstand ihres Geschäftes nach Belieben ändern, ohne dies bekannt gegeben zu müssen. Wie aber ist das mit der Zweigniederlassung in Deutschland? Denn schließlich muss hier jede im Handelsregister eingetragene Firma ihren Geschäftsgegenstand angeben. Und wenn die Ltd. hier in Deutschland vordergründig aktiv ist, dann muss sie ja auch in das Handelsregister eingetragen sein, also auch einen Geschäftsgegenstand angeben. Dieser gilt aber nur für die deutsche Zweigniederlassung. Seitens des Handelsregisters wird nicht geprüft, ob es einen Unterschied zwischen den Angaben in England und denen in Deutschland gibt. Diesen Artikel teilen oder empfehlen: Tags: Geschäftsgegenstand, Geschäftszweck, Ltd. Wie erfährt man den Geschäftszweck oder Gegenstand einer Ltd., also den Gegenstand des Unternehmes? Eine Ltd. wird in England in der Regel mit einem mehr oder weniger standardisierten Gesellschaftsvertrag gegründet, der bereits einen allgemeinen Geschäftwszweck enthält, nämlich jegliche gewerbliche Tätigkeit. Mehr muss nicht angegeben werden und wird es auch in der Praxis nicht. Eine Ltd. kann also den Gegenstand ihres Geschäftes nach Belieben ändern, ohne dies bekannt gegeben zu müssen. Wie sieht es dann mit der Zweigniederlassung in Deutschland aus? Schließlich muss jede in einem deutschen Handelsregister eingetragene Firma ihren Geschäftszweck angeben. Und wenn die Ltd. hier in Deutschland vordergründig aktiv ist, dann muss sie ja auch in das Handelsregister eingetragen werden. Wenn die Ltd. sich mit der Zweigniederlassung beim Handelsregister und den weiteren Behörden anmeldet, dann muss sie den Geschäftszweck angeben, aber nur für die deutsche Zweigniederlassung.Das Handelsregister prüft nicht, ob es eine Diskrepanz zwischen dem Geschäftszweck der Ltd. in Deutschland und dem in England angegebenen Geschäftszweck gibt. Diesen Artikel teilen oder empfehlen: Tags: Gegenstand des Unternehmes, Geschäftszweck, Ltd. |