Handelsregisterauszug


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Archive for the ‘Limited Company’ Category

Posted by at 1 August , 2011

Unter einer “Limited” oder “Ltd.” ist eine Kapitalgesellschaft zu verstehen, die, im Unterschied zur GmbH, mit einem sehr geringen Stammkapital auskommt und bei der kein Mindest- oder Höchstkapital vorgeschrieben ist. Die Gründungsdauer einer Limited beträgt 1 – 3 Wochen. Während für dei Gründung einer GmbH ca. zwischen 2000 – 7000 Euro kostet, erfordert die Gründung einer Limited Company in England nur ca. ab 100 EUR.
Die Gesellschafter (Shareholder) haften nur mit der jeweils erbrachten Einlage, eine Nachschusspflicht besteht nicht. Der Shareholder einer Limited Gesellschaft ist dem deutschen Aktionär vergleichbar, allerdings reicht im Gegensatz zur deutschen AG ein einzelner Shareholder aus. Nicht unbeachtet lassen sollte man auch die Möglichkeiten der Mini-GmbH.
Eine Limited zu gründen kann also viele Vorteile haben, eine umfangreiche Beratung vor der Gründung in England ist jedoch ratsam. Die Beauftragung einer Gründungsagentur für die Limited Company kann ratsam sein, womit die Gründungskosten jedoch auf mehrere Hundert Euro steigen können.
Es sollten jedoch auch die Folgekosten nicht unterschätzt werden, denn die Anwendung des englischen Rechts zieht eine Reihe von Pflichten und Kosten nach sich. Letztere dürften im Bereich von ca. 250 Euro pro Jahr liegen.
Eine Limited in England zu gründen kann also viele Vorteile haben, eine umfangreiche Beratung vor der Gründung ist jedoch ratsam. Die Beauftragung einer Gründungsagentur für Limited kann ratsam sein, womit die Gründungskosten auf mehrere Hundert Euro steigen können. Es sollten jedoch auch die Folgekosten nicht unterschätzt werden, denn die Anwendung des englischen Rechts zieht eine Reihe von Pflichten und Kosten nach sich. Letztere dürften im Bereich von ca. 250 Euro pro Jahr liegen.
Auftragsformular für einen Registerauszug: Englische Limited-Registerauszug

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Posted by at 12 Juli , 2011

Bei einer KG (= Kommanditgesellschaft) unterscheidet man zunächst einmal zwischen dem Komplementär, welcher mit seinem gesamten Vermögen haftet, und dem Kommanditisten, welcher nur mit seiner Einlage haftet. In Deutschland ist die Gesellschaftsform GmbH & Co. KG sehr verbreitet. Hier haftet und führt als Komplementär eine GmbH die Geschäfte der KG. Kommt es zum Fall der Haftung, dann haftet der Kommanditist mit seiner Einlage, die GmbH mit ihrem Stammkapital. Bei der Ltd. & Co. KG ist die Haftung ähnlich, nur das statt der haftenden GmbH die Ltd.-Company mit ihrem Stammkapital haftet. Das Problem: Das Stammkapital oder Haftungskapital einer Ltd.Company liegt deutlich unter dem einer GmbH, statt bei 25.000 Euro liegt das bei der Ltd. meist nur bei einer eher symbolischen Höhe von 1 Britischen Pfund. Man kann sich leicht ausrechnen, was dies für die Gläubiger im Fall der Haftung gegen eine Ltd. & Co. KG bedeutet.

http://www.ltd.company.firmensuche-24h.de 

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